#Taschen­geld­Plus­Plät­ze

TaschengeldPlus

Was das ist und die Idee dahinter

Einige unserer Frei­wil­li­gen­plät­ze sind seit 2022 als Taschen­geld­Plus­Plät­ze aus­ge­schrie­ben. Wir sind der Meinung, dass alle jungen Men­schen die Mög­lich­keit haben sollten, einen Frei­wil­li­gen­dienst zu machen – unab­hän­gig davon, wieviel Geld sie selbst oder ihre Familie haben. Natür­lich kannst du im FSJ oder BFD auch Wohn­geld oder Bürger*innen-geld bean­tra­gen – das ist häufig auch ein guter Weg, um an das erfor­der­li­che Klein­geld zu kommen. Aber wir wissen auch, dass der Weg Stol­per­stei­ne bereit­hält und erstmal abschre­ckend wirken kann. Des­we­gen zahlen einige Ein­satz­stel­len ein biss­chen mehr an junge Men­schen, die sich ohne zusätz­li­che Mittel einen Frei­wil­li­gen­dienst nicht leisten können.

Rahmenbedingungen des Freiwilligendienstes

1. Sep­tem­ber

Beginn des Freiwilligendienstes

12 Monate

in der Einsatzstelle

30 oder 35 Stunden

Arbeits­zeit pro Woche

In Zahlen sieht dies so aus:

Taschen­geld­Plus­Plät­ze

Taschen­geld: 435 bzw. 510 Euro (je nach Modell)

Ver­pfle­gungs­zu­schuss: 270 Euro

Beim Taschen­geld­Plus erhältst du 705 bzw. 780 Euro monat­lich. Zusam­men mit dem Kin­der­geld (250 Euro) stehen dir dann 955 bzw. 1030 Euro zur Verfügung.

Zudem zahlen manche Ein­satz­stel­len einen Unter­kunfts­zu­schuss von bis zu 200 Euro pro Monat, wenn du einen eigenen Haus­halt führst.

Der Weg

Wer hat Anspruch auf einen Taschen­geld­Plus­Platz und wie ist der Weg dorthin?

Du meldest ganz regulär im jeweils vor­ge­ge­be­nen Zeit­raum dein Inter­es­se an einem oder meh­re­ren Taschen­geld­Plus­Plät­zen im Ver­mitt­lungs­por­tal an. Zusätz­lich benö­ti­gen wir eben­falls bis zum Ende des Anmel­de­zeit­raums einen der fol­gen­den Nach­wei­se über deine finan­zi­el­le Situa­ti­on (welchen, das ent­schei­dest du selbst):
• Bescheid über Wohn­geld, Bürger*innengeld, BAFöG-Höchst­för­de­rung eines Geschwis­ter­kin­des oder eigene BAFöG- Höchst­för­de­rung bis kurz vor dem Freiwilligendienst
• Sozi­al­pass oder Vergleichbares
• Kund*innenkarte der Tafel
• Über­sicht über das Haus­halts­ein­kom­men, aus der her­vor­geht, dass dieses maximal 10% über der defi­nier­ten Armuts­gren­ze liegt
• Form­lo­ses Schrei­ben, das glaub­haft schil­dert, dass ein Taschen­geld­Plus­Platz auf­grund der per­sön­li­chen Lebens­um­stän­de geboten erscheint
Melde dich bitte per Mail bei uns, um einen daten­schutz­kon­for­men Weg der Nach­weis­über­mitt­lung abzu­stim­men. Auch bei Fragen zu den Nach­wei­sen kannst du dich gerne an uns wenden. Wir behan­deln deine Daten ver­trau­lich – auch die Ein­satz­stel­len bekom­men sie nicht zu sehen.
Die Inter­es­sens­be­kun­dun­gen von Taschen­geld­Plus-Berech­tig­ten werden bevor­zugt behan­delt. Der Rest des Ver­mitt­lungs­ver­fah­rens läuft dann wie bei den „nor­ma­len“ Plätzen auch.

Einsatzstellen

Diese Ein­satz­stel­len bieten ab Sep­tem­ber 2024 Taschen­geld­Plus­Plät­ze an

Keinen TaschengeldPlusPlatz bekommen?

Falls du keinen Taschen­geld­Plus­Platz ergat­tern konn­test, das Geld trotz­dem nicht reicht oder ein anderer Platz für dich viel span­nen­der ist,  dann schau dir einmal unsere FAQs an.

Es gibt während des Frei­wil­li­gen­diens­tes die Mög­lich­keit, Wohn­geld oder Bürger*innengeld zu bean­tra­gen. Wir orga­ni­sie­ren eine Bera­tung für unsere Frei­wil­li­ge am Anfang des Frei­wil­li­gen­jah­res und ver­su­chen, Unter­stüt­zung unter­ein­an­der z.B. beim Antrag-Schrei­­ben zu orga­ni­sie­ren. Für indi­vi­du­el­len Rat emp­feh­len wir euch die jewei­li­gen Wohn­geld­stel­len oder Sozi­al­be­ra­tun­gen. Mehr Infos zu Wohn­geld und Bürger*innengeld findest du unter der Frage: Gibt es weitere finan­zi­el­le Unterstützung?

Nein, aktuell ist das Taschen­geld­Plus an bestimm­te Ein­satz­stel­len­plät­ze gekoppelt.

Du erhältst ein Taschen­geld in Höhe von 435 bzw. 510 Euro pro Monat. Die Aus­zah­lung erfolgt zum Ende des Monats. Du bekommst ein Taschen­geld und keinen Lohn, weil ein Frei­wil­li­gen­dienst kein Arbeits­ver­hält­nis ist.

Das Taschen­geld ist steu­er­frei gemäß Ein­kom­mens­steu­er­ge­setz Para­graf § 3 Nr. 5. Buch­sta­be f in Ver­bin­dung mit Para­graf § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 Buch­sta­be d.

Frei­wil­li­ge können während ihres Frei­wil­li­gen­diens­tes zusätz­li­che Unter­stüt­zung in Form von Wohn­geld oder ALG II beantragen.

Wohn­geld

Wohn­geld ist ein Miet­kos­ten­zu­schuss. Frei­wil­li­ge können Wohn­geld nur für den Haupt­wohn­sitz bekom­men und wenn sie dort allein oder in einer WG wohnen — nicht aber, wenn sie bei den Eltern wohnen. Alle Frei­wil­li­gen können Wohn­geld bei der Wohn­geld­be­hör­de in ihrer Stadt oder Gemein­de bean­tra­gen. Die Behörde ent­schei­det, ob sie Wohn­geld bezahlt. Ein Rechts­an­spruch auf Wohn­geld besteht nicht. In dieser Bro­schü­re des Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Inneren, Bau und Heimat sind wich­ti­ge Hinweis zum Nachlesen.

ALG II (Arbeits­lo­sen­geld II)

Arbeits­lo­sen­geld II ist eine exis­tenz­si­chern­de Leis­tung und wird umgangs­sprach­lich oft Hartz IV genannt. Neben Kosten für Unter­kunft wird auch der soge­nann­te Regel­be­darf gezahlt. Dies soll die regel­mä­ßi­gen Aus­ga­ben decken. Das Taschen­geld wird auf das Arbeits­lo­sen­geld II ange­rech­net. Vom Taschen­geld sind 250 Euro „nicht zu berück­sich­ti­gen­de Ein­nah­men“. Das bedeu­tet, dass die Frei­wil­li­gen 250 Euro behal­ten dürfen. Frei­wil­li­ge müssen während des Bezugs von ALG II keine Arbeit aufnehmen.

Der Bezug von Wohn­geld und ALG II schlie­ßen sich gegen­sei­tig aus. Du kannst also nur immer eine der Leis­tun­gen erhalten.

Wir ver­su­chen vor Start des Frei­wil­li­gen­diens­tes einen Info­ter­min zu den Themen zu organisieren.

Auch während deines FSJ/BFD hast du wei­ter­hin Anspruch auf Kin­der­geld, wenn du das 25. Lebens­jahr noch nicht voll­endet hast. Der Frei­wil­li­gen­dienst zählt wie eine Schul- oder Berufs­aus­bil­dung. Die Fami­li­en­kas­se wird einen Nach­weis über  dein FSJ oder deinen BFD sehen wollen. Diesen bekommst du von uns.

Du hast während deines Frei­wil­li­gen­diens­tes wei­ter­hin Anspruch auf Voll- und Halb­wai­sen­ren­te. Bei deinem BFD/FSJ handelt es sich um eine sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gung, weshalb die Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­frei­ung nach Alter außer Kraft tritt. Konkret bedeu­tet das, dass Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge gezahlt werden müssen. Die werden in der Praxis meist direkt von der Ren­ten­ver­si­che­rung ein­be­hal­ten. Somit wird der Betrag der Voll- bzw. Halb­wai­sen­ren­te gerin­ger aus­fal­len. Für Fragen wende dich bitte an den Rentenversicherungsträger.

Ja, aber ein Frei­wil­li­gen­dienst in Voll­zeit kann ganz schön anstren­gend sein. Daher schau, was für dich gut machbar ist. Punk­tu­ell bei einer Inven­tur oder bei einem Fes­ti­val etwas dazu­zu­ver­die­nen, funk­tio­niert wahr­schein­lich besser als ein regel­mä­ßi­ger Neben­job. Bevor du einen Neben­job annimmst, brauchst du in jedem Falle die Zustim­mung der Ein­satz­stel­le und von uns als Träger.

Übri­gens: Für den unwahr­schein­li­chen Fall, dass du einer sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Neben­tä­tig­keit nach­ge­hen möch­test, würde dieser Steu­er­klas­se 6 zuge­ord­net. Hier müssen mehr Steuern abge­führt werden als in Steu­er­klas­se 1, aber eine andere Zuord­nung ist nicht möglich. Bei einem 538-Euro-Job (Minijob) handelt es sich aber ohnehin nicht um eine sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäftigung.

Ein Ticket für den Öffent­li­chen Nah­ver­kehr ist nicht auto­ma­tisch inklu­si­ve. Du hast während deines Frei­wil­li­gen­diens­tes aller­dings Anspruch auf das ver­güns­tig­te Ticket VBB-Abo Azubi und kannst damit für etwas meh als 1 Euro am Tag durch ganz Berlin und Bran­den­burg fahren. Infos zum VBB Abo-Azubi Ticket findest du hier: https://www.vbb.de/fahrpreise/vbbaboazubi

Ja, häufig werden dir als Freiwilliger*m Ermä­ßi­gun­gen gewährt — bei­spiels­wei­se im Theater, Schwimm­bad, Museum, Kino, manch­mal auch in Cafés und wei­te­ren Geschäf­ten. Hier findest du eine Über­sicht, welche Orte Rabatte gewäh­ren: https://www.freiwillig-ja.de/benefits

Inner­halb der ersten Wochen deines Frei­wil­li­gen­diens­tes erhältst du deinen Frei­wil­li­gen­dienst­aus­weis, mit dem du dein Enga­ge­ment nach­wei­sen kannst. Bis dir der Ausweis vor­liegt, kannst du hierfür auch eine Beschei­ni­gung über die Ableis­tung deines Frei­wil­li­gen­diens­tes ver­wen­den, die du von uns bekommst.

Das Freiwillige Jahr Beteiligung

von 8

ehe­ma­li­gen Frei­wil­li­gen entwickelt

seit 2014

Frei­wil­li­gen­dienst­an­bie­ter in Berlin

274

Frei­wil­li­ge seit Gründung

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