#TaschengeldPlusPlätze
TaschengeldPlus
Was das ist und die Idee dahinter
Einige unserer Freiwilligenplätze sind seit 2022 als TaschengeldPlusPlätze ausgeschrieben. Wir sind der Meinung, dass alle jungen Menschen die Möglichkeit haben sollten, einen Freiwilligendienst zu machen – unabhängig davon, wieviel Geld sie selbst oder ihre Familie haben. Natürlich kannst du im FSJ oder BFD auch Wohngeld oder Bürger*innen-geld beantragen – das ist häufig auch ein guter Weg, um an das erforderliche Kleingeld zu kommen. Aber wir wissen auch, dass der Weg Stolpersteine bereithält und erstmal abschreckend wirken kann. Deswegen zahlen einige Einsatzstellen ein bisschen mehr an junge Menschen, die sich ohne zusätzliche Mittel einen Freiwilligendienst nicht leisten können.
Rahmenbedingungen des Freiwilligendienstes
1. September
Beginn des Freiwilligendienstes
12 Monate
in der Einsatzstelle
30 oder 35 Stunden
Arbeitszeit pro Woche
In Zahlen sieht dies so aus:
TaschengeldPlusPlätze
Taschengeld: 435 bzw. 510 Euro (je nach Modell)
Verpflegungszuschuss: 270 Euro
Beim TaschengeldPlus erhältst du 705 bzw. 780 Euro monatlich. Zusammen mit dem Kindergeld (250 Euro) stehen dir dann 955 bzw. 1030 Euro zur Verfügung.
Zudem zahlen manche Einsatzstellen einen Unterkunftszuschuss von bis zu 200 Euro pro Monat, wenn du einen eigenen Haushalt führst.
Der Weg
Wer hat Anspruch auf einen TaschengeldPlusPlatz und wie ist der Weg dorthin?
Du meldest ganz regulär im jeweils vorgegebenen Zeitraum dein Interesse an einem oder mehreren TaschengeldPlusPlätzen im Vermittlungsportal an. Zusätzlich benötigen wir ebenfalls bis zum Ende des Anmeldezeitraums einen der folgenden Nachweise über deine finanzielle Situation (welchen, das entscheidest du selbst):
• Bescheid über Wohngeld, Bürger*innengeld, BAFöG-Höchstförderung eines Geschwisterkindes oder eigene BAFöG- Höchstförderung bis kurz vor dem Freiwilligendienst
• Sozialpass oder Vergleichbares
• Kund*innenkarte der Tafel
• Übersicht über das Haushaltseinkommen, aus der hervorgeht, dass dieses maximal 10% über der definierten Armutsgrenze liegt
• Formloses Schreiben, das glaubhaft schildert, dass ein TaschengeldPlusPlatz aufgrund der persönlichen Lebensumstände geboten erscheint
Melde dich bitte per Mail bei uns, um einen datenschutzkonformen Weg der Nachweisübermittlung abzustimmen. Auch bei Fragen zu den Nachweisen kannst du dich gerne an uns wenden. Wir behandeln deine Daten vertraulich – auch die Einsatzstellen bekommen sie nicht zu sehen.
Die Interessensbekundungen von TaschengeldPlus-Berechtigten werden bevorzugt behandelt. Der Rest des Vermittlungsverfahrens läuft dann wie bei den „normalen“ Plätzen auch.
Einsatzstellen
Diese Einsatzstellen bieten ab September 2024 TaschengeldPlusPlätze an
Keinen TaschengeldPlusPlatz bekommen?
Falls du keinen TaschengeldPlusPlatz ergattern konntest, das Geld trotzdem nicht reicht oder ein anderer Platz für dich viel spannender ist, dann schau dir einmal unsere FAQs an.
Es gibt während des Freiwilligendienstes die Möglichkeit, Wohngeld oder Bürger*innengeld zu beantragen. Wir organisieren eine Beratung für unsere Freiwillige am Anfang des Freiwilligenjahres und versuchen, Unterstützung untereinander z.B. beim Antrag-Schreiben zu organisieren. Für individuellen Rat empfehlen wir euch die jeweiligen Wohngeldstellen oder Sozialberatungen. Mehr Infos zu Wohngeld und Bürger*innengeld findest du unter der Frage: Gibt es weitere finanzielle Unterstützung?
Nein, aktuell ist das TaschengeldPlus an bestimmte Einsatzstellenplätze gekoppelt.
Du erhältst ein Taschengeld in Höhe von 435 bzw. 510 Euro pro Monat. Die Auszahlung erfolgt zum Ende des Monats. Du bekommst ein Taschengeld und keinen Lohn, weil ein Freiwilligendienst kein Arbeitsverhältnis ist.
Das Taschengeld ist steuerfrei gemäß Einkommenssteuergesetz Paragraf § 3 Nr. 5. Buchstabe f in Verbindung mit Paragraf § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d.
Freiwillige können während ihres Freiwilligendienstes zusätzliche Unterstützung in Form von Wohngeld oder ALG II beantragen.
Wohngeld
Wohngeld ist ein Mietkostenzuschuss. Freiwillige können Wohngeld nur für den Hauptwohnsitz bekommen und wenn sie dort allein oder in einer WG wohnen — nicht aber, wenn sie bei den Eltern wohnen. Alle Freiwilligen können Wohngeld bei der Wohngeldbehörde in ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Die Behörde entscheidet, ob sie Wohngeld bezahlt. Ein Rechtsanspruch auf Wohngeld besteht nicht. In dieser Broschüre des Bundesministerium des Inneren, Bau und Heimat sind wichtige Hinweis zum Nachlesen.
ALG II (Arbeitslosengeld II)
Arbeitslosengeld II ist eine existenzsichernde Leistung und wird umgangssprachlich oft Hartz IV genannt. Neben Kosten für Unterkunft wird auch der sogenannte Regelbedarf gezahlt. Dies soll die regelmäßigen Ausgaben decken. Das Taschengeld wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Vom Taschengeld sind 250 Euro „nicht zu berücksichtigende Einnahmen“. Das bedeutet, dass die Freiwilligen 250 Euro behalten dürfen. Freiwillige müssen während des Bezugs von ALG II keine Arbeit aufnehmen.
Der Bezug von Wohngeld und ALG II schließen sich gegenseitig aus. Du kannst also nur immer eine der Leistungen erhalten.
Wir versuchen vor Start des Freiwilligendienstes einen Infotermin zu den Themen zu organisieren.
Auch während deines FSJ/BFD hast du weiterhin Anspruch auf Kindergeld, wenn du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Der Freiwilligendienst zählt wie eine Schul- oder Berufsausbildung. Die Familienkasse wird einen Nachweis über dein FSJ oder deinen BFD sehen wollen. Diesen bekommst du von uns.
Du hast während deines Freiwilligendienstes weiterhin Anspruch auf Voll- und Halbwaisenrente. Bei deinem BFD/FSJ handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, weshalb die Sozialversicherungsbefreiung nach Alter außer Kraft tritt. Konkret bedeutet das, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Die werden in der Praxis meist direkt von der Rentenversicherung einbehalten. Somit wird der Betrag der Voll- bzw. Halbwaisenrente geringer ausfallen. Für Fragen wende dich bitte an den Rentenversicherungsträger.
Ja, aber ein Freiwilligendienst in Vollzeit kann ganz schön anstrengend sein. Daher schau, was für dich gut machbar ist. Punktuell bei einer Inventur oder bei einem Festival etwas dazuzuverdienen, funktioniert wahrscheinlich besser als ein regelmäßiger Nebenjob. Bevor du einen Nebenjob annimmst, brauchst du in jedem Falle die Zustimmung der Einsatzstelle und von uns als Träger.
Übrigens: Für den unwahrscheinlichen Fall, dass du einer sozialversicherungspflichtigen Nebentätigkeit nachgehen möchtest, würde dieser Steuerklasse 6 zugeordnet. Hier müssen mehr Steuern abgeführt werden als in Steuerklasse 1, aber eine andere Zuordnung ist nicht möglich. Bei einem 538-Euro-Job (Minijob) handelt es sich aber ohnehin nicht um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Ein Ticket für den Öffentlichen Nahverkehr ist nicht automatisch inklusive. Du hast während deines Freiwilligendienstes allerdings Anspruch auf das vergünstigte Ticket VBB-Abo Azubi und kannst damit für etwas meh als 1 Euro am Tag durch ganz Berlin und Brandenburg fahren. Infos zum VBB Abo-Azubi Ticket findest du hier: https://www.vbb.de/fahrpreise/vbbaboazubi
Ja, häufig werden dir als Freiwilliger*m Ermäßigungen gewährt — beispielsweise im Theater, Schwimmbad, Museum, Kino, manchmal auch in Cafés und weiteren Geschäften. Hier findest du eine Übersicht, welche Orte Rabatte gewähren: https://www.freiwillig-ja.de/benefits
Innerhalb der ersten Wochen deines Freiwilligendienstes erhältst du deinen Freiwilligendienstausweis, mit dem du dein Engagement nachweisen kannst. Bis dir der Ausweis vorliegt, kannst du hierfür auch eine Bescheinigung über die Ableistung deines Freiwilligendienstes verwenden, die du von uns bekommst.
Das Freiwillige Jahr Beteiligung
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