Wis­sens­wer­tes

Antworten auf die häufigsten Fragen

Dein Fragen

Wo kann ich mit­ge­stal­ten? Wie bin ich ver­si­chert? Was pas­siert, wenn ich krank werde? Hier findest du Ant­wor­ten auf die häu­figs­ten Fragen.

Das Frei­wil­li­ge Jahr Betei­li­gung ist der Träger des Frei­wil­li­gen­diens­tes. Der Träger ist für die Gesamt­ko­or­di­na­ti­on des Frei­wil­li­gen­diens­tes ver­ant­wort­lich. Er ist auch für die päd­ago­gi­sche Beglei­tung der Frei­wil­li­gen zustän­dig. Das heißt, er führt die Bil­dungs­ta­ge durch und beant­wor­tet Fragen von Frei­wil­li­gen und Ein­satz­stel­len. Beim Träger wird dir zu Beginn des Jahres eine feste Ansprech­per­son zuge­teilt. An die kannst du dich bei Fragen immer wenden.

Die Ein­satz­stel­le ist die Ein­rich­tung, in der du die meiste Zeit deines Frei­wil­li­gen­diens­tes ver­bringst. Hier hast du deine kon­kre­ten Auf­ga­ben. Auch in der Ein­satz­stel­le hast du eine Person, die sich das ganze Jahr um dich kümmert und dir Fragen zu der Ein­rich­tung und deinen Auf­ga­ben beant­wor­ten kann.

Nein, aktuell ist das Taschen­geld­Plus an bestimm­te Ein­satz­stel­len­plät­ze gekoppelt.

Es gibt während des Frei­wil­li­gen­diens­tes die Mög­lich­keit, Wohn­geld oder ALG II zu bean­tra­gen. Wir orga­ni­sie­ren eine Bera­tung für unsere Frei­wil­li­ge am Anfang des Frei­wil­li­gen­jah­res und ver­su­chen, Unter­stüt­zung unter­ein­an­der z.B. beim Antrag-Schrei­­ben zu orga­ni­sie­ren. Für indi­vi­du­el­len Rat emp­feh­len wir euch die jewei­li­gen Wohn­geld­stel­len oder Sozi­al­be­ra­tun­gen. Mehr Infos zu Wohn­geld und ALG II findest du unter der Frage: Gibt es weitere finan­zi­el­le Unterstützung?

Vor Ort in Deiner Ein­satz­stel­le ist eine Person für Dich haupt­ver­ant­wort­lich. Sie wird Deine Ein­ar­bei­tung koor­di­nie­ren und sich regel­mä­ßig mit Dir für Pla­­nungs- und Refle­xi­ons­ge­sprä­che zusam­men­set­zen. Mit ihr kannst Du schnell und einfach Deine Fragen bespre­chen, Pro­ble­me klären und Deinen Arbeits­all­tag gestalten.

Das FSJ und der BFD sind im Grund­satz Voll­zeit­diens­te. 38 Stunden ist die regel­mä­ßi­ge wöchent­li­che Arbeits­zeit. Bei einem berech­tig­ten Inter­es­se dei­ner­seits besteht die Mög­lich­keit, den Frei­wil­li­gen­dienst auch in Teil­zeit (min­des­tens 20,5 Wochen­stun­den) zu absol­vie­ren. Ein berech­tig­tes Inter­es­se besteht zum Bei­spiel in diesen Fällen:

  • Betreu­ung eines eigenen Kindes oder Pflege von Angehörigen
  • Gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gung, die die regel­mä­ßi­ge täg­li­che oder wöchent­li­che Arbeits­zeit nicht zulässt
  • ver­gleich­ba­rer schwer­wie­gen­de Gründe.

Im Frei­wil­li­gen Jahr Betei­li­gung gibt es mehrere Teil­zeit­mo­del­le: 20,5 Wochen­stun­den, 26 Wochen­stun­den und 32 Wochen­stun­den. So kann das Modell gewählt werden, welches am besten den Bedürf­nis­sen entspricht.

Auf einen Wechsel in Teil­zeit besteht kein Anspruch. Das Ein­ver­ständ­nis der Ein­satz­stel­le ist hierfür not­wen­dig. Komm dazu gerne mit uns ins Gespräch.

Alle Frei­wil­li­gen müssen sozi­al­ver­si­chert werden. Das bedeu­tet, dass sie während der Zeit des Frei­wil­li­gen­diens­tes in der gesetz­li­chen Renten‑, Unfall‑, Kranken‑, Pflege- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung ver­si­chert sind. Die Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge werden von der Ein­satz­stel­le oder vom Träger voll­stän­dig bezahlt. Anders bei einem regu­lä­ren Anstel­lungs­ver­hält­nis werden die Bei­trä­ge also nicht zwi­schen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in aufgeteilt.

Um dich zur Sozi­al­ver­si­che­rung anmel­den zu können, benö­ti­gen wir deine Sozialversicherungsnummer.

Bei Her­aus­for­de­run­gen, die Du nicht mit Deinen Ansprechpartner_innen in der Ein­satz­stel­le bespre­chen kannst oder möch­test, steht Dir unser päd­ago­gi­sches Team zur Ver­fü­gung. Eine päd­ago­gi­sche Koor­di­na­ti­on ist Deine per­sön­li­che Ansprech­per­son. Mit Beginn Deines Frei­wil­li­gen­jah­res erfährst Du diese erste Ansprech­per­son aus dem Team, mit der Du auch regel­mä­ßig Bera­tungs­ge­sprä­che haben wirst. Sollte diese einmal im Urlaub sein, hilft Dir ein_e Kolleg_in gerne weiter.

Die Bil­dungs­ta­ge sind ein fester Bestand­teil deines Frei­wil­li­gen­jah­res. Sie bieten dir die Mög­lich­keit, dich zu ver­schie­de­nen Themen wei­ter­zu­bil­den. In dem Rahmen lernst du auch wich­ti­ge Metho­den kennen, die dir in deiner Arbeit wei­ter­hel­fen können, und kannst nach eigenen Inter­es­sen Themen setzen und aus­wäh­len. Ins­ge­samt gibt es 25 Bil­dungs­ta­ge, die wir als Pro­gramm gestal­ten, sowie für alle Frei­wil­li­gen im BFD fünf weitere Bil­dungs­ta­ge zum Thema poli­ti­sche Bildung, die vom Bun­des­amt für Familie und zivil­ge­sell­schaft­li­che Auf­ga­ben (BAFzA) gestal­tet werden. Die Bil­dungs­ta­ge finden im Rahmen von Fahrten und ein­zel­nen Bil­dungs­ta­gen statt. Urlaub kann hier grund­sätz­lich nicht genom­men werden.

Eines unserer Bera­tungs­for­ma­te ist die Ein­zel­be­ra­tung. Ein­zel­be­ra­tun­gen hast Du mit Deiner Haupt­an­sprech­per­son im FJB-Team in einem Abstand von unge­fähr drei Monaten, bei Bedarf auch häu­fi­ger. In dem Rahmen kannst Du Dich zu Deinen aktu­el­len Arbeits­ge­scheh­nis­sen oder anste­hen­den Her­aus­for­de­run­gen aus­tau­schen und gemein­sam Lösun­gen erar­bei­ten. Termine werden jeweils indi­vi­du­ell abge­spro­chen; und wie bei den anderen Bera­tungs­for­ma­te auch, gilt die dafür bean­spruch­te Zeit selbst­ver­ständ­lich als Arbeitszeit.

Zum Abschluss deines Frei­wil­li­gen­diens­tes erhältst du ein Zer­ti­fi­kat, das in einem gemein­sa­men Prozess von dir, deiner Ein­satz­stel­le und uns als Träger erstellt wird. Deine Auf­ga­ben und Pro­jekt­ar­beit sind hier ebenso abge­bil­det wie deine Ent­wick­lung im Jah­res­ver­lauf und die Bil­dungs­ta­ge, an denen du teil­ge­nom­men hast.

Im Frei­wil­li­gen Jahr Betei­li­gung hast du wei­ter­hin die Mög­lich­keit, dich mit anderen Frei­wil­li­gen bei einem Treffen über even­tu­el­le Pro­ble­me, Pro­jekt­ideen, ver­gan­ge­ne oder anste­hen­de Arbeits­her­aus­for­de­run­gen, die du an Deiner Ein­satz­stel­le hast, aus­zu­tau­schen und gemein­sam mög­li­che Lösungs­we­ge oder ‑sze­na­ri­en zu ent­wi­ckeln. Dies pas­siert mit der Methode der kol­le­gia­len Bera­tung, die dir und deiner Gruppe von eurer*eurem Ansprechpartner*in erklärt wird. Ihr als Expert*innen eures eigenen Arbeits­all­ta­ges könnt euch oft am besten beraten.

Beim Ein­satz­stel­len­be­such besucht dich deine Ansprech­per­son aus dem päd­ago­gi­schen Team vor Ort in deiner Ein­satz­stel­le, um auch deine Arbeits­um­ge­bung ken­nen­zu­ler­nen und ggf. unter­stüt­zen zu können. Neben einer Ein­zel­be­ra­tung mit dir als Freiwilliger*m ist auch ein Gespräch mit deiner Ansprech­per­son aus der Ein­satz­stel­le und eines mit dir und deiner Ansprech­per­son gemein­sam obli­ga­to­risch. Ein­satz­stel­len­be­su­che finden einmal im Jahr, bei Bedarf auch häu­fi­ger statt.

Wir sind in der Regel von Montag bis Don­ners­tag von 10 bis 16 Uhr tele­fo­nisch erreich­bar. Auf­grund von Ver­an­stal­tun­gen, Urlaub und unge­plan­ten Ereig­nis­sen kann es aber auch sein, dass wir auch in dieser Zeit mal nicht ver­füg­bar sind. Hin­ter­lasst uns eine Nach­richt auf dem Anruf­be­ant­wor­ter oder schreibt uns eine kurze Mail. Wir melden uns schnellst­mög­lich bei euch. Bitte beach­tet, dass die Erstel­lung von Beschei­ni­gun­gen auf Grund ver­schie­dens­ter Umstän­de bis zu 14 Tage Zeit in Anspruch nehmen kann.

Auf Grund der Coro­na­pan­de­mie ist unsere tele­fo­ni­sche Erreich­bar­keit ein­ge­schränkt. Schreib uns gerne eine kurze Mail und wir rufen dich gerne zurück.

Ab dem 15. Januar ist es möglich, dein Inter­es­se für einen Frei­wil­li­gen­platz, der dann im Sep­tem­ber startet, anzu­mel­den. Vorher kannst du dich gerne bei uns vor­mer­ken lassen. Wir infor­mie­ren dich dann, sobald eine Anmel­dung möglich ist. In zwei Runden werden die Plätze im Pro­gramm besetzt. Die erste Dead­line ist der 15. März und die zweite der 30. April. In der ersten Runde sind natür­lich noch die meisten Plätze frei. Es kann aber auch vor­kom­men, dass neue Plätze erst zu einem spä­te­ren Zeit­punkt zur Ver­fü­gung stehen — auch nach dem 30. April. Daher wirf gerne einen Blick auf die Über­sicht unserer freien Ein­satz­stel­len. Solange Plätze frei sind, ist es möglich, sein Inter­es­se anzumelden.

Während deines Frei­wil­li­gen­diens­tes arbeitst du regel­mä­ßig oder punk­tu­ell mit Kindern und Jugend­li­chen. Daher benö­ti­gen wir zum Beginn deines Frei­wil­li­gen­diens­tes ein aktu­el­les erwei­ter­tes poli­zei­li­ches Füh­rungs­zeug­nis (zu Beginn des Frei­wil­li­gen­diens­tes nicht älter als zwei Monate). Das kannst du bei deinem Bür­ger­amt oder Rathaus bean­tra­gen. Hierfür benö­tigst du von uns eine Beschei­ni­gung, die wir dir zukom­men lassen. Mit ihr erhältst du das Füh­rungs­zeug­nis auch kos­ten­frei. Achte bei der Bean­tra­gung darauf, dass es sich um ein erwei­ter­tes poli­zei­li­ches Füh­rungs­zeug­nis handelt.

Da die Aus­stel­lung des Füh­rungs­zeug­nis­ses nach der Bean­tra­gung bis zu zwei Wochen dauern kann, kümmere dich bitte recht­zei­tig darum.

Du erhältst ein Taschen­geld in Höhe von 390 Euro pro Monat. Die Aus­zah­lung erfolgt zum Ende des Monats. Du bekommst ein Taschen­geld und keinen Lohn, weil ein Frei­wil­li­gen­dienst kein Arbeits­ver­hält­nis ist. Darüber hinaus erhältst du einen Zuschuss von 30 Euro zum ÖPNV-Ticket, wenn du ent­spre­chen­de Aus­ga­ben nach­wei­sen kannst. Wir emp­feh­len dir, das ver­güns­tig­te Ticket VBB Abo-Azubi zu erwer­ben (mehr dazu unter der Frage: Erhalte ich ein Ticket für den ÖPNV?).

Das Taschen­geld ist steu­er­frei gemäß Ein­kom­mens­steu­er­ge­setz Para­graf § 3 Nr. 5. Buch­sta­be f in Ver­bin­dung mit Para­graf § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 Buch­sta­be d.

Du musst während deines Frei­wil­li­gen­diens­tes in einer gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ver­si­chert sein. Eine private Kran­ken­ver­si­che­rung ist während des Frei­wil­li­gen­diens­tes nicht möglich. Außer­dem müssen sich Frei­wil­li­ge selbst ver­si­chern: Sie dürfen nicht in einer Fami­li­en­ver­si­che­rung über die Eltern oder den*die Ehepartner*in ver­si­chert sein. Das heißt in der Fach­spra­che: Während des Frei­wil­li­gen­diens­tes sind Frei­wil­li­ge als eigen­stän­di­ge Mit­glie­der pflicht­ver­si­chert in einer gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se. Die Kosten bezahlt die Einsatzstelle.

Nach dem Ende des Frei­wil­li­gen­diens­tes kannst du wieder in die Fami­li­en­ver­si­che­rung zurück. Und du kannst auch in die private Kran­ken­ver­si­che­rung zurück. Das musst du aber vor dem Frei­wil­li­gen­dienst mit der Ver­si­che­rung besprechen.

Wenn ein Frei­wil­li­gen­dienst länger als 6 Monate dauert, kannst du nach deinem 25. Geburts­tag länger in der Fami­li­en­ver­si­che­rung bleiben — und zwar genau so viele Monate, wie der Frei­wil­li­gen­dienst gedau­ert hat. Bei 12 Monaten Frei­wil­li­gen­dienst ist das dann ein Jahr länger als bei Men­schen, die keinen Frei­wil­li­gen­dienst gemacht haben. Das ist auch für bei­hil­fe­fä­hi­ge Kinder von Beamt*innen so. Nach­zu­le­sen ist dies in der Bun­des­bei­hil­fe­ver­ord­nung § 4 Abs. 2.

 

Frei­wil­li­ge können während ihres Frei­wil­li­gen­diens­tes zusätz­li­che Unter­stüt­zung in Form von Wohn­geld oder ALG II beantragen.

Wohn­geld

Wohn­geld ist ein Miet­kos­ten­zu­schuss. Frei­wil­li­ge können Wohn­geld nur für den Haupt­wohn­sitz bekom­men und wenn sie dort allein oder in einer WG wohnen — nicht aber, wenn sie bei den Eltern wohnen. Alle Frei­wil­li­gen können Wohn­geld bei der Wohn­geld­be­hör­de in ihrer Stadt oder Gemein­de bean­tra­gen. Die Behörde ent­schei­det, ob sie Wohn­geld bezahlt. Ein Rechts­an­spruch auf Wohn­geld besteht nicht. In dieser Bro­schü­re des Bun­des­mi­nis­te­ri­um des Inneren, Bau und Heimat sind wich­ti­ge Hinweis zum Nachlesen.

ALG II (Arbeits­lo­sen­geld II)

Arbeits­lo­sen­geld II ist eine exis­tenz­si­chern­de Leis­tung und wird umgangs­sprach­lich oft Hartz IV genannt. Neben Kosten für Unter­kunft wird auch der soge­nann­te Regel­be­darf gezahlt. Dies soll die regel­mä­ßi­gen Aus­ga­ben decken. Das Taschen­geld wird auf das Arbeits­lo­sen­geld II ange­rech­net. Vom Taschen­geld sind 250 Euro „nicht zu berück­sich­ti­gen­de Ein­nah­men“. Das bedeu­tet, dass die Frei­wil­li­gen 250 Euro behal­ten dürfen. Frei­wil­li­ge müssen während des Bezugs von ALG II keine Arbeit aufnehmen.

Der Bezug von Wohn­geld und ALG II schlie­ßen sich gegen­sei­tig aus. Du kannst also nur immer eine der Leis­tun­gen erhalten.

Wir ver­su­chen vor Start des Frei­wil­li­gen­diens­tes einen Info­ter­min zu den Themen zu organisieren.

Die steu­er­li­che Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer ist eine elf­stel­li­ge Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer von in Deutsch­land gemel­de­ten Bürger*innen für Steu­er­zwe­cke. Sie wird auto­ma­tisch jeder in Deutsch­land gemel­de­ten Person zuge­teilt. Sie ist dau­er­haft gültig und ver­än­dert sich auch nicht durch Umzug,  Namens­än­de­rung, Hoch­zeit o.ä.

Die Steuer-ID ist in der Regel auf Ein­kom­men­steu­er­be­schei­den oder Lohn­steu­er­be­schei­ni­gun­gen zu finden. Soll­test du die Steuer-ID nicht finden können, kannst du diese beim Bun­des­zen­tral­amt für Steuern erneut anfordern.

Signal ist ein Mes­sen­ger­dienst, über den ihr mit uns kom­mu­ni­zie­ren könnt.

Signal ist ein Mes­sen­ger­dienst von Open Whisper Systems mit Sitz in den USA. Signal spei­chert die Tele­fon­num­mern, mit der sich der*die Nutzer*in regis­triert, sowie von Signal zur Iden­ti­fi­zie­rung gene­rier­te Schlüs­sel und Authen­ti­fi­zie­rungs­to­kens. Es findet eine Daten­über­mitt­lung in Dritt­län­der statt.
Signal bietet eine Ende-zu-Ende-Ver­­­schlüs­­se­­lung an. Signal hat keinen Zugriff auf Inhalte von Nach­rich­ten und Tele­fo­na­ten, bei Gruppen auch nicht auf Grup­pen­mit­glie­der, Grup­pen­na­men und Gruppensymbole.

Signal ist für seine Daten­spar­sak­meit bekannt und stellt seinen Quell­code als open source zur Ver­fü­gung. Mehr Infor­ma­tio­nen zu Signal und deren Daten­schutz­be­stim­mun­gen: www.signal.org

Auch während deines FSJ/BFD hast du wei­ter­hin Anspruch auf Kin­der­geld, wenn du das 25. Lebens­jahr noch nicht voll­endet hast. Der Frei­wil­li­gen­dienst zählt wie eine Schul- oder Berufs­aus­bil­dung. Die Fami­li­en­kas­se wird einen Nach­weis über  dein FSJ oder deinen BFD sehen wollen. Diesen bekommst du von uns.

Vor, während und auch nach des Frei­wil­li­gen­diens­tes fallen eine Menge Daten an. Diese Daten wollen wir schüt­zen. Wir haben uns daher aus Daten­schütz­grün­den gegen eine Ver­wen­dung des Mes­sen­ger­diensts Whats­App entschieden.

Die Sozi­al­ver­si­che­rungs­num­mer ist ein aus Buch­sta­ben und Ziffern bestehen­des Per­so­nen­kenn­zei­chen zur Iden­ti­fi­ka­ti­on im Sozi­al­ver­si­che­rungs­we­sen. Du findest sie auf deinem Sozi­al­ver­si­che­rungs­aus­weis, einer Bestä­ti­gung der Ren­ten­kas­se oder der Mit­glieds­be­stä­ti­gung deiner Kran­ken­kas­se. Ob es sich um deine Sozi­al­ver­si­che­rungs­num­mer handelt, kannst du ganz einfach her­aus­fin­den. Denn nach einer zwei­stel­li­gen Prüf­zif­fer folgt ab der dritten Ziffer dein Geburts­da­tum im Format ddmmyy. Soll­test du sie nicht finden, kannst du deine Kran­ken­kas­se oder auch die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung (Tele­fon­num­mer: 0800 1000 4800) kontaktieren.

Achtung: Bei der Sozi­al­ver­si­che­rungs­num­mer handelt es sich nicht um die Ver­si­che­rungs­num­mer, die auf deiner Kran­ken­ver­si­che­rungs­kar­te steht. Soll­test du bisher noch nicht gear­bei­tet haben, hast du viel­leicht noch keine Sozi­al­ver­si­che­rungs­num­mer. Dann kannst du sie bei deiner Kran­ken­kas­se bean­tra­gen. Da dies etwas dauern kann, kümmere dich bitte früh­zei­tig darum.

Uns inter­es­siert vor allem deine Moti­va­ti­on. Deshalb gibt es im For­mu­lar auch ein Feld mit ent­spre­chen­den Fragen (bis 1.000 Zeichen). Tipps dazu, wie du diese Fragen beant­wor­ten kannst, haben wir ein Stück weiter unten zusam­men­ge­fasst. Natür­lich benö­ti­gen wir auch einige Stamm­da­ten von dir. Deine Schul­no­ten inter­es­sie­ren uns nicht, weshalb du keine Zeug­nis­se mit­schi­cken musst!

Du hast während deines Frei­wil­li­gen­diens­tes wei­ter­hin Anspruch auf Voll- und Halb­wai­sen­ren­te. Bei deinem BFD/FSJ handelt es sich um eine sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gung, weshalb die Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­frei­ung nach Alter außer Kraft tritt. Konkret bedeu­tet das, dass Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge gezahlt werden müssen. Die werden in der Praxis meist direkt von der Ren­ten­ver­si­che­rung ein­be­hal­ten. Somit wird der Betrag der Voll- bzw. Halb­wai­sen­ren­te gerin­ger aus­fal­len. Für Fragen wende dich bitte an den Rentenversicherungsträger.

Die Kom­mu­ni­ka­ti­on via Signal ist ver­schlüs­selt. Darüber hinaus sind wir gerade dabei, eine ver­schlüs­sel­te Kom­mu­ni­ka­ti­on via Mail (PGP Schlüs­sel) einzurichten.

Die Beant­wor­tung der Fragen im For­mu­lar für die Inter­es­sens­an­mel­dung sind für die Ein­satz­stel­len wich­ti­ge Ori­en­tie­rungs­hil­fen. Damit lernen sie dich kennen. Unserer Erfah­rung nach hilft es, sich an fol­gen­den Aspek­ten zu orientieren:

  • Was moti­viert dich, einen Frei­wil­li­gen­dienst mit den Schwer­punk­ten Bildung, Demo­kra­tie und Par­ti­zi­pa­ti­on zu machen?
  • In welchen Kon­tex­ten hast du dich bereits enga­giert oder was hast du bereits auf die Beine gestellt? (Schüler*innenvertretung, Pro­jek­te inner­halb der Schule, kirch­li­ches Enga­ge­ment, Akti­vi­tä­ten in Jugend­or­ga­ni­sa­tio­nen & ‑ver­bän­den…)
  • Was möch­test du in deinem Frei­wil­li­gen­dienst lernen?
  • Wieso inter­es­sierst du dich konkret für diese Einsatzstelle?

Schreib den Text am besten außer­halb des For­mu­lars vor und lies noch einmal mit etwas Abstand darüber. Toll ist auch, wenn noch mal eine andere Person über deinen Text drüber lesen kann. Tipp­feh­ler lassen sich so meist vermeiden.

Wenn du zu Beginn deines Frei­wil­li­gen­diens­tes unter 18 Jahre alt bist, darfst du gemäß § 32 Abs. 1 Jugend­ar­beits­schutz­ge­setz nur dann deinen Frei­wil­li­gen­dienst antre­ten, wenn du inner­halb der letzten 14 Monate von einem Arzt oder einer Ärztin unter­sucht worden bist. Es wird dabei geprüft, ob du gesund genug bist für die Tätig­kei­ten im Frei­wil­li­gen­dienst. Für die Kos­ten­über­nah­me dieser Unter­su­chung, die auch Erst­un­ter­su­chung genannt wird, benö­tigst du einen Unter­su­chungs­be­rech­ti­gungs­schein. Diesen erhältst du von der jeweils zustän­di­gen Stelle in deinem Bun­des­land. Wenn du diese Stelle – in Berlin ist es Kinder-und Jugend­ge­sund­heits­dienst, der jeweils bei den Gesund­heits­äm­tern im Bezirk ange­sie­delt ist, vgl. https://service.berlin.de/dienstleistung/324255/ – nicht weißt, dann frage am besten deinen Haus­arzt oder deine Haus­ärz­tin danach. Neben dem Unter­su­chungs­be­rech­ti­gungs­schein benö­tigst du noch einen Erhe­bungs­bo­gen. Der Erhe­bungs­bo­gen muss von der/den sor­ge­be­rech­tig­ten Person/en aus­ge­füllt und von dieser/diesen und dem*der Jugend­li­chen unter­schrie­ben werden. Erhe­bungs­bo­gen und Unter­su­chungs­be­rech­ti­gungs­schein legst du dann dem*der Arzt*Ärztin bei der Unter­su­chung vor.

Nach der Erst­un­ter­su­chung erhältst du eine Beschei­ni­gung. Diese muss dann an uns als Träger gegeben werden.

Gib den Ein­satz­stel­len eine Woche Zeit, nachdem du von uns die Info erhal­ten hast, dass wir ihnen deine Inter­es­sens­an­mel­dung wei­ter­ge­lei­tet haben. Hab dein Mail­post­fach im Auge und geh bei dir unbe­kann­ten Nummern an dein Telefon. Oftmals werden die Termine für Ken­nen­lern­ge­sprä­che tele­fo­nisch ver­ein­bart. Wenn du nach einer Woche nichts von den Ein­satz­stel­len gehört hast, kon­tak­tie­re bitte uns.

Zum 1. März 2020 ist das Masern­schutz­ge­setz im Kraft getre­ten. Gemäß diesem müssen Per­so­nen, die in Ein­rich­tun­gen tätig sind „in denen über­wie­gend Säug­lin­ge, Kinder oder Jugend­li­che betreut werden“, ihre Immu­ni­tät gegen Masern nach­wei­sen. (§33 Impf­schutz­ge­setz). Wenn du deinen Frei­wil­li­gen­dienst an einer Schule antrittst, ist ein solcher Nach­weis auf jeden Fall nötig. Falls du in einer gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­ti­on oder poli­ti­schen Ein­rich­tung tätig bist, besprich dies bitte mit deiner Ein­satz­stel­le. Der Nach­weis muss vor Dienst­be­ginn erbracht werden und erfolgt über das Vor­zei­gen des Impf­aus­wei­ses oder über eine ärzt­li­che Beschei­ni­gung der Immu­ni­tät, die anhand eines Blut­tests fest­ge­stellt werden kann.

Ja, aber ein Frei­wil­li­gen­dienst in Voll­zeit kann ganz schön anstren­gend sein. Daher schau, was für dich gut machbar ist. Punk­tu­ell bei einer Inven­tur oder bei einem Fes­ti­val etwas dazu­zu­ver­die­nen, funk­tio­niert wahr­schein­lich besser als ein regel­mä­ßi­ger Neben­job. Bevor du einen Neben­job annimmst, brauchst du in jedem Falle die Zustim­mung der Ein­satz­stel­le und von uns als Träger.

Übri­gens: Für den unwahr­schein­li­chen Fall, dass du einer sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Neben­tä­tig­keit nach­ge­hen möch­test, würde diese Steu­er­klas­se 6 zuge­ord­net. Hier müssen mehr Steuern abge­führt werden als in Steu­er­klas­se 1, aber eine andere Zuord­nung ist nicht möglich. Bei einem 450-Euro-Job aber handelt es sich ohnehin nicht um eine sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäftigung.

In der Regel werden die Fahrt­kos­ten für Ken­nen­lern­ge­sprä­che nicht erstat­tet. Nur ein­zel­ne Ein­satz­stel­len haben die Mög­lich­keit, die Fahrt­kos­ten (teil­wei­se) zu erstat­ten. Wenn du eine lange Anreise hast, ver­su­che, die Termine in den Ein­satz­stel­len gut zu koor­di­nie­ren. Unsere Ein­satz­stel­len ver­su­chen, sich zeit­lich daran zu ori­en­tie­ren, soweit es möglich ist. Ansons­ten ist auch ein Video­ge­spräch eine Mög­lich­keit, sich ken­nen­zu­ler­nen. Geh mit den dir vor­ge­schla­ge­nen Ein­satz­stel­len dazu gerne ins Gespräch. 

Neben dem Taschen­geld von 350 Euro kannst du einen Zuschuss zum ÖPNV-Ticket von 30 Euro im Monat erhal­ten. Während deines Frei­wil­li­gen­diens­tes hast du Anspruch auf das ver­güns­tig­te Ticket VBB-Abo Azubi und kannst damit für ca. 1 Euro am Tag durch ganz Berlin und Bran­den­burg fahren. Mit dem Ticket trägst du also im gesam­ten Jahr nur einen gerin­gen Eigen­an­teil. Infos zum VBB Abo-Azubi Ticket findest du hier: https://www.vbb.de/fahrpreise/vbbaboazubi

Ja, häufig werden dir als Freiwilliger*m Ermä­ßi­gun­gen gewährt — bei­spiels­wei­se im Theater, Schwimm­bad, Museum, Kino, manch­mal auch in Cafés und wei­te­ren Geschäf­ten. Hier findest du eine Über­sicht, welche Orte Rabatte gewäh­ren: https://www.fuer-freiwillige.de/karte/

Inner­halb der ersten Wochen deines Frei­wil­li­gen­diens­tes erhältst du deinen Frei­wil­li­gen­dienst­aus­weis, mit dem du dein Enga­ge­ment nach­wei­sen kannst. Bis dir der Ausweis vor­liegt, kannst du hierfür auch eine Beschei­ni­gung über die Ableis­tung deines Frei­wil­li­gen­diens­tes ver­wen­den, die du von uns bekommst.

Wenn du bereits einen Frei­wil­li­gen­dienst gemacht hast und dieser länger als 3 Monate gedau­ert hat, kannst du im Frei­wil­li­gen Jahr Betei­li­gung keinen wei­te­ren Frei­wil­li­gen­dienst machen. Dabei ist es uner­heb­lich, ob es ein FSJ oder ein BFD war. Sollte der zurück­lie­gen­de Dienst maximal 3 Monate gedau­ert haben, kon­tak­tie­re uns bitte, um die Details abzu­spre­chen. Hierbei müssen einige Dinge beach­tet werden.

Wir richten uns mit dem Frei­wil­li­gen Jahr Betei­li­gung aus­schließ­lich an Men­schen unter 27. Ein BFD ist aber grund­sätz­lich auch für lebens­äl­te­re Per­so­nen möglich. Unsere Partner*innen  — die LKJ Bran­den­burg und der Kul­tur­ring Berlin — bieten ent­spre­chen­de Plätze an.

Das Freiwillige Jahr Beteiligung

von 8

ehe­ma­li­gen Frei­wil­li­gen entwickelt

seit 2014

Frei­wil­li­gen­dienst­an­bie­ter in Berlin

426

Frei­wil­li­ge seit Gründung

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