Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz im Kraft getreten. Gemäß diesem müssen Personen, die in Einrichtungen tätig sind „in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden“, ihre Immunität gegen Masern nachweisen. (§33 Impfschutzgesetz). Wenn du deinen Freiwilligendienst an einer Schule antrittst, ist ein solcher Nachweis auf jeden Fall nötig. Falls du in einer gemeinnützigen Organisation oder politischen Einrichtung tätig bist, besprich dies bitte mit deiner Einsatzstelle. Der Nachweis muss vor Dienstbeginn erbracht werden und erfolgt über das Vorzeigen des Impfausweises oder über eine ärztliche Bescheinigung der Immunität, die anhand eines Bluttests festgestellt werden kann.
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