Wenn du zu Beginn deines Frei­wil­li­gen­diens­tes unter 18 Jahre alt bist, darfst du gemäß § 32 Abs. 1 Jugend­ar­beits­schutz­ge­setz nur dann deinen Frei­wil­li­gen­dienst antre­ten, wenn du inner­halb der letzten 14 Monate von einem Arzt oder einer Ärztin unter­sucht worden bist. Es wird dabei geprüft, ob du gesund genug bist für die Tätig­kei­ten im Frei­wil­li­gen­dienst. Für die Kos­ten­über­nah­me dieser Unter­su­chung, die auch Erst­un­ter­su­chung genannt wird, benö­tigst du einen Unter­su­chungs­be­rech­ti­gungs­schein. Diesen erhältst du von der jeweils zustän­di­gen Stelle in deinem Bun­des­land. Wenn du diese Stelle – in Berlin ist es Kinder-und Jugend­ge­sund­heits­dienst, der jeweils bei den Gesund­heits­äm­tern im Bezirk ange­sie­delt ist, vgl. https://service.berlin.de/dienstleistung/324255/ – nicht weißt, dann frage am besten deinen Haus­arzt oder deine Haus­ärz­tin danach. Neben dem Unter­su­chungs­be­rech­ti­gungs­schein benö­tigst du noch einen Erhe­bungs­bo­gen. Der Erhe­bungs­bo­gen muss von der/den sor­ge­be­rech­tig­ten Person/en aus­ge­füllt und von dieser/diesen und dem*der Jugend­li­chen unter­schrie­ben werden. Erhe­bungs­bo­gen und Unter­su­chungs­be­rech­ti­gungs­schein legst du dann dem*der Arzt*Ärztin bei der Unter­su­chung vor.

Nach der Erst­un­ter­su­chung erhältst du eine Beschei­ni­gung. Diese muss dann an uns als Träger gegeben werden.