Du erhältst ein Taschengeld in Höhe von 435 bzw. 510 Euro pro Monat. Die Auszahlung erfolgt zum Ende des Monats. Du bekommst ein Taschengeld und keinen Lohn, weil ein Freiwilligendienst kein Arbeitsverhältnis ist.
Das Taschengeld ist steuerfrei gemäß Einkommenssteuergesetz Paragraf § 3 Nr. 5. Buchstabe f in Verbindung mit Paragraf § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d.
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