Du erhältst ein Taschen­geld in Höhe von 435 bzw. 510 Euro pro Monat. Die Aus­zah­lung erfolgt zum Ende des Monats. Du bekommst ein Taschen­geld und keinen Lohn, weil ein Frei­wil­li­gen­dienst kein Arbeits­ver­hält­nis ist.

Das Taschen­geld ist steu­er­frei gemäß Ein­kom­mens­steu­er­ge­setz Para­graf § 3 Nr. 5. Buch­sta­be f in Ver­bin­dung mit Para­graf § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 Buch­sta­be d.