Alle Frei­wil­li­gen müssen sozi­al­ver­si­chert werden. Das bedeu­tet, dass sie während der Zeit des Frei­wil­li­gen­diens­tes in der gesetz­li­chen Renten‑, Unfall‑, Kranken‑, Pflege- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung ver­si­chert sind. Die Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge werden von der Ein­satz­stel­le oder vom Träger voll­stän­dig bezahlt. Anders bei einem regu­lä­ren Anstel­lungs­ver­hält­nis werden die Bei­trä­ge also nicht zwi­schen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in aufgeteilt.

Um dich zur Sozi­al­ver­si­che­rung anmel­den zu können, benö­ti­gen wir deine Sozialversicherungsnummer.