Alle Freiwilligen müssen sozialversichert werden. Das bedeutet, dass sie während der Zeit des Freiwilligendienstes in der gesetzlichen Renten‑, Unfall‑, Kranken‑, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert sind. Die Versicherungsbeiträge werden von der Einsatzstelle oder vom Träger vollständig bezahlt. Anders bei einem regulären Anstellungsverhältnis werden die Beiträge also nicht zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in aufgeteilt.
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