Du hast während deines Frei­wil­li­gen­diens­tes wei­ter­hin Anspruch auf Voll- und Halb­wai­sen­ren­te. Bei deinem BFD/FSJ handelt es sich um eine sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gung, weshalb die Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­frei­ung nach Alter außer Kraft tritt. Konkret bedeu­tet das, dass Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge gezahlt werden müssen. Die werden in der Praxis meist direkt von der Ren­ten­ver­si­che­rung ein­be­hal­ten. Somit wird der Betrag der Voll- bzw. Halb­wai­sen­ren­te gerin­ger aus­fal­len. Für Fragen wende dich bitte an den Rentenversicherungsträger.