Auch während deines FSJ/BFD hast du weiterhin Anspruch auf Kindergeld, wenn du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Der Freiwilligendienst zählt wie eine Schul- oder Berufsausbildung. Die Familienkasse wird einen Nachweis über dein FSJ oder deinen BFD sehen wollen. Diesen bekommst du von uns.
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