Du hast während deines Freiwilligendienstes weiterhin Anspruch auf Voll- und Halbwaisenrente. Bei deinem BFD/FSJ handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, weshalb die Sozialversicherungsbefreiung nach Alter außer Kraft tritt. Konkret bedeutet das, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Die werden in der Praxis meist direkt von der Rentenversicherung einbehalten. Somit wird der Betrag der Voll- bzw. Halbwaisenrente geringer ausfallen. Für Fragen wende dich bitte an den Rentenversicherungsträger.
Leave A Comment
You must be logged in to post a comment.