Wenn du bereits einen Frei­wil­li­gen­dienst gemacht hast und dieser länger als 3 Monate gedau­ert hat, kannst du im Frei­wil­li­gen Jahr Betei­li­gung keinen wei­te­ren Frei­wil­li­gen­dienst machen. Dabei ist es uner­heb­lich, ob es ein FSJ oder ein BFD war. Sollte der zurück­lie­gen­de Dienst maximal 3 Monate gedau­ert haben, kon­tak­tie­re uns bitte, um die Details abzu­spre­chen. Hierbei müssen einige Dinge beach­tet werden.