Wenn du bereits einen Freiwilligendienst gemacht hast und dieser länger als 3 Monate gedauert hat, kannst du im Freiwilligen Jahr Beteiligung keinen weiteren Freiwilligendienst machen. Dabei ist es unerheblich, ob es ein FSJ oder ein BFD war. Sollte der zurückliegende Dienst maximal 3 Monate gedauert haben, kontaktiere uns bitte, um die Details abzusprechen. Hierbei müssen einige Dinge beachtet werden.
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