Freiwillige können während ihres Freiwilligendienstes zusätzliche Unterstützung in Form von Wohngeld oder ALG II beantragen.
Wohngeld
Wohngeld ist ein Mietkostenzuschuss. Freiwillige können Wohngeld nur für den Hauptwohnsitz bekommen und wenn sie dort allein oder in einer WG wohnen — nicht aber, wenn sie bei den Eltern wohnen. Alle Freiwilligen können Wohngeld bei der Wohngeldbehörde in ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Die Behörde entscheidet, ob sie Wohngeld bezahlt. Ein Rechtsanspruch auf Wohngeld besteht nicht. In dieser Broschüre des Bundesministerium des Inneren, Bau und Heimat sind wichtige Hinweis zum Nachlesen.
ALG II (Arbeitslosengeld II)
Arbeitslosengeld II ist eine existenzsichernde Leistung und wird umgangssprachlich oft Hartz IV genannt. Neben Kosten für Unterkunft wird auch der sogenannte Regelbedarf gezahlt. Dies soll die regelmäßigen Ausgaben decken. Das Taschengeld wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Vom Taschengeld sind 250 Euro „nicht zu berücksichtigende Einnahmen“. Das bedeutet, dass die Freiwilligen 250 Euro behalten dürfen. Freiwillige müssen während des Bezugs von ALG II keine Arbeit aufnehmen.
Der Bezug von Wohngeld und ALG II schließen sich gegenseitig aus. Du kannst also nur immer eine der Leistungen erhalten.
Wir versuchen vor Start des Freiwilligendienstes einen Infotermin zu den Themen zu organisieren.
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