Das FSJ und der BFD sind im Grund­satz Voll­zeit­diens­te. 38 Stunden ist die regel­mä­ßi­ge wöchent­li­che Arbeits­zeit. Bei einem berech­tig­ten Inter­es­se dei­ner­seits besteht die Mög­lich­keit, den Frei­wil­li­gen­dienst auch in Teil­zeit (min­des­tens 20,5 Wochen­stun­den) zu absol­vie­ren. Ein berech­tig­tes Inter­es­se besteht zum Bei­spiel in diesen Fällen:

  • Betreu­ung eines eigenen Kindes oder Pflege von Angehörigen
  • Gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gung, die die regel­mä­ßi­ge täg­li­che oder wöchent­li­che Arbeits­zeit nicht zulässt
  • ver­gleich­ba­rer schwer­wie­gen­de Gründe.

Im Frei­wil­li­gen Jahr Betei­li­gung gibt es mehrere Teil­zeit­mo­del­le: 20,5 Wochen­stun­den, 26 Wochen­stun­den und 32 Wochen­stun­den. So kann das Modell gewählt werden, welches am besten den Bedürf­nis­sen entspricht.

Auf einen Wechsel in Teil­zeit besteht kein Anspruch. Das Ein­ver­ständ­nis der Ein­satz­stel­le ist hierfür not­wen­dig. Komm dazu gerne mit uns ins Gespräch.