Ja, aber ein Frei­wil­li­gen­dienst in Voll­zeit kann ganz schön anstren­gend sein. Daher schau, was für dich gut machbar ist. Punk­tu­ell bei einer Inven­tur oder bei einem Fes­ti­val etwas dazu­zu­ver­die­nen, funk­tio­niert wahr­schein­lich besser als ein regel­mä­ßi­ger Neben­job. Bevor du einen Neben­job annimmst, brauchst du in jedem Falle die Zustim­mung der Ein­satz­stel­le und von uns als Träger.

Übri­gens: Für den unwahr­schein­li­chen Fall, dass du einer sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Neben­tä­tig­keit nach­ge­hen möch­test, würde diese Steu­er­klas­se 6 zuge­ord­net. Hier müssen mehr Steuern abge­führt werden als in Steu­er­klas­se 1, aber eine andere Zuord­nung ist nicht möglich. Bei einem 450-Euro-Job aber handelt es sich ohnehin nicht um eine sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäftigung.