Wenn du zu Beginn deines Freiwilligendienstes unter 18 Jahre alt bist, darfst du gemäß § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz nur dann deinen Freiwilligendienst antreten, wenn du innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt oder einer Ärztin untersucht worden bist. Es wird dabei geprüft, ob du gesund genug bist für die Tätigkeiten im Freiwilligendienst. Für die Kostenübernahme dieser Untersuchung, die auch Erstuntersuchung genannt wird, benötigst du einen Untersuchungsberechtigungsschein. Diesen erhältst du von der jeweils zuständigen Stelle in deinem Bundesland. Wenn du diese Stelle – in Berlin ist es Kinder-und Jugendgesundheitsdienst, der jeweils bei den Gesundheitsämtern im Bezirk angesiedelt ist, vgl. https://service.berlin.de/dienstleistung/324255/ – nicht weißt, dann frage am besten deinen Hausarzt oder deine Hausärztin danach. Neben dem Untersuchungsberechtigungsschein benötigst du noch einen Erhebungsbogen. Der Erhebungsbogen muss von der/den sorgeberechtigten Person/en ausgefüllt und von dieser/diesen und dem*der Jugendlichen unterschrieben werden. Erhebungsbogen und Untersuchungsberechtigungsschein legst du dann dem*der Arzt*Ärztin bei der Untersuchung vor.
Nach der Erstuntersuchung erhältst du eine Bescheinigung. Diese muss dann an uns als Träger gegeben werden.
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