Während deines Frei­wil­li­gen­diens­tes arbeitst du regel­mä­ßig oder punk­tu­ell mit Kindern und Jugend­li­chen. Daher benö­ti­gen wir zum Beginn deines Frei­wil­li­gen­diens­tes ein aktu­el­les erwei­ter­tes poli­zei­li­ches Füh­rungs­zeug­nis (zu Beginn des Frei­wil­li­gen­diens­tes nicht älter als zwei Monate). Das kannst du bei deinem Bür­ger­amt oder Rathaus bean­tra­gen. Hierfür benö­tigst du von uns eine Beschei­ni­gung, die wir dir zukom­men lassen. Mit ihr erhältst du das Füh­rungs­zeug­nis auch kos­ten­frei. Achte bei der Bean­tra­gung darauf, dass es sich um ein erwei­ter­tes poli­zei­li­ches Füh­rungs­zeug­nis handelt.

Da die Aus­stel­lung des Füh­rungs­zeug­nis­ses nach der Bean­tra­gung bis zu zwei Wochen dauern kann, kümmere dich bitte recht­zei­tig darum.