Das FSJ und der BFD sind im Grundsatz Vollzeitdienste. 38 Stunden ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Bei einem berechtigten Interesse deinerseits besteht die Möglichkeit, den Freiwilligendienst auch in Teilzeit (mindestens 20,5 Wochenstunden) zu absolvieren. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel in diesen Fällen:
- Betreuung eines eigenen Kindes oder Pflege von Angehörigen
- Gesundheitliche Beeinträchtigung, die die regelmäßige tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit nicht zulässt
- vergleichbarer schwerwiegende Gründe.
Im Freiwilligen Jahr Beteiligung gibt es mehrere Teilzeitmodelle: 20,5 Wochenstunden, 26 Wochenstunden und 32 Wochenstunden. So kann das Modell gewählt werden, welches am besten den Bedürfnissen entspricht.
Auf einen Wechsel in Teilzeit besteht kein Anspruch. Das Einverständnis der Einsatzstelle ist hierfür notwendig. Komm dazu gerne mit uns ins Gespräch.
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