Ja, aber ein Freiwilligendienst in Vollzeit kann ganz schön anstrengend sein. Daher schau, was für dich gut machbar ist. Punktuell bei einer Inventur oder bei einem Festival etwas dazuzuverdienen, funktioniert wahrscheinlich besser als ein regelmäßiger Nebenjob. Bevor du einen Nebenjob annimmst, brauchst du in jedem Falle die Zustimmung der Einsatzstelle und von uns als Träger.
Übrigens: Für den unwahrscheinlichen Fall, dass du einer sozialversicherungspflichtigen Nebentätigkeit nachgehen möchtest, würde dieser Steuerklasse 6 zugeordnet. Hier müssen mehr Steuern abgeführt werden als in Steuerklasse 1, aber eine andere Zuordnung ist nicht möglich. Bei einem 538-Euro-Job (Minijob) handelt es sich aber ohnehin nicht um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
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