Du musst während deines Freiwilligendienstes in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Eine private Krankenversicherung ist während des Freiwilligendienstes nicht möglich. Außerdem müssen sich Freiwillige selbst versichern: Sie dürfen nicht in einer Familienversicherung über die Eltern oder den*die Ehepartner*in versichert sein. Das heißt in der Fachsprache: Während des Freiwilligendienstes sind Freiwillige als eigenständige Mitglieder pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kosten bezahlt die Einsatzstelle.
Nach dem Ende des Freiwilligendienstes kannst du wieder in die Familienversicherung zurück. Und du kannst auch in die private Krankenversicherung zurück. Das musst du aber vor dem Freiwilligendienst mit der Versicherung besprechen.
Wenn ein Freiwilligendienst länger als 6 Monate dauert, kannst du nach deinem 25. Geburtstag länger in der Familienversicherung bleiben — und zwar genau so viele Monate, wie der Freiwilligendienst gedauert hat. Bei 12 Monaten Freiwilligendienst ist das dann ein Jahr länger als bei Menschen, die keinen Freiwilligendienst gemacht haben. Das ist auch für beihilfefähige Kinder von Beamt*innen so. Nachzulesen ist dies in der Bundesbeihilfeverordnung § 4 Abs. 2.
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