Wissenswertes
Antworten auf die häufigsten Fragen
Dein Fragen
Wo kann ich mitgestalten? Wie bin ich versichert? Was passiert, wenn ich krank werde? Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen.
- Finanzen und Finanzierung
- Gesundheit
- Kommunikation & Erreichbarkeit
- Pädagogische Begleitung
- Struktur & Verwaltung
- TaschengeldPlus
- Vermittlungsverfahren
- Versicherung im Freiwilligendienst
- Vor dem Freiwilligendienst
Das Freiwillige Jahr Beteiligung ist der Träger des Freiwilligendienstes. Der Träger ist für die Gesamtkoordination des Freiwilligendienstes verantwortlich. Er ist auch für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen zuständig. Das heißt, er führt die Bildungstage durch und beantwortet Fragen von Freiwilligen und Einsatzstellen. Beim Träger wird dir zu Beginn des Jahres eine feste Ansprechperson zugeteilt. An die kannst du dich bei Fragen immer wenden.
Die Einsatzstelle ist die Einrichtung, in der du die meiste Zeit deines Freiwilligendienstes verbringst. Hier hast du deine konkreten Aufgaben. Auch in der Einsatzstelle hast du eine Person, die sich das ganze Jahr um dich kümmert und dir Fragen zu der Einrichtung und deinen Aufgaben beantworten kann.
Nein, aktuell ist das TaschengeldPlus an bestimmte Einsatzstellenplätze gekoppelt.
Es gibt während des Freiwilligendienstes die Möglichkeit, Wohngeld oder Bürger*innengeld zu beantragen. Wir organisieren eine Beratung für unsere Freiwillige am Anfang des Freiwilligenjahres und versuchen, Unterstützung untereinander z.B. beim Antrag-Schreiben zu organisieren. Für individuellen Rat empfehlen wir euch die jeweiligen Wohngeldstellen oder Sozialberatungen. Mehr Infos zu Wohngeld und Bürger*innengeld findest du unter der Frage: Gibt es weitere finanzielle Unterstützung?
Vor Ort in deiner Einsatzstelle ist eine Person für dich hauptverantwortlich. Sie wird deine Einarbeitung koordinieren und sich regelmäßig mit dir für Planungs- und Reflexionsgespräche zusammensetzen. Mit ihr kannst du schnell und einfach deine Fragen besprechen, Probleme klären und deinen Arbeitsalltag gestalten.
Das FSJ und der BFD sind im Grundsatz Vollzeitdienste. 38 Stunden ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Bei einem berechtigten Interesse deinerseits besteht die Möglichkeit, den Freiwilligendienst auch in Teilzeit (mindestens 20,5 Wochenstunden) zu absolvieren. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel in diesen Fällen:
- Betreuung eines eigenen Kindes oder Pflege von Angehörigen
- Gesundheitliche Beeinträchtigung, die die regelmäßige tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit nicht zulässt
- vergleichbarer schwerwiegende Gründe.
Im Freiwilligen Jahr Beteiligung gibt es mehrere Teilzeitmodelle: 20,5 Wochenstunden, 26 Wochenstunden und 32 Wochenstunden. So kann das Modell gewählt werden, welches am besten den Bedürfnissen entspricht.
Auf einen Wechsel in Teilzeit besteht kein Anspruch. Das Einverständnis der Einsatzstelle ist hierfür notwendig. Komm dazu gerne mit uns ins Gespräch.
Alle Freiwilligen müssen sozialversichert werden. Das bedeutet, dass sie während der Zeit des Freiwilligendienstes in der gesetzlichen Renten‑, Unfall‑, Kranken‑, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert sind. Die Versicherungsbeiträge werden von der Einsatzstelle oder vom Träger vollständig bezahlt. Anders als bei einem regulären Anstellungsverhältnis werden die Beiträge also nicht zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in aufgeteilt.
Um dich zur Sozialversicherung anmelden zu können, benötigen wir deine Sozialversicherungsnummer.
Bei Herausforderungen, die du nicht mit deinen Ansprechpartner*innen in der Einsatzstelle besprechen kannst oder möchtest, steht dir unser pädagogisches Team zur Verfügung. Eine Pädagogische Koordination ist deine persönliche Ansprechperson. Mit Beginn deines Freiwilligenjahres erfährst du diese erste Ansprechperson aus dem Team, mit der du auch regelmäßig Beratungsgespräche haben wirst. Sollte diese einmal im Urlaub sein, hilft Dir ein*e Kolleg*in gerne weiter.
Die Bildungstage sind ein fester Bestandteil deines Freiwilligenjahres. Sie bieten dir die Möglichkeit, dich zu verschiedenen Themen weiterzubilden. In dem Rahmen lernst du auch wichtige Methoden kennen, die dir in deiner Arbeit weiterhelfen können, und kannst nach eigenen Interessen Themen setzen und auswählen. Je nach Freiwilligendienstformat wirst du entweder 25 Bildungstage (im FSJ) oder 26 Bildungstage (im BFD) haben. Im BFD werden fünf dieser Bildungstage zum Thema politische Bildung von und in einem Bildungszentrum des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) durchgeführt. Alle anderen Bildungstage im Programm werden durch uns gestaltet.
Die Bildungstage finden im Rahmen von Fahrten und einzelnen Bildungstagen statt. Urlaub kann hier grundsätzlich nicht genommen werden.
Eines unserer Beratungsformate ist die Einzelberatung. Du wirst in deinem FJB drei Einzelberatungen (sprich Gespräche), bei Bedarf auch häufiger, mit deiner Hauptansprechperson im FJB-Team haben. In dem Rahmen kannst du dich zu deinen aktuellen Arbeitsgeschehnissen oder anstehenden Herausforderungen austauschen und gemeinsam Lösungen erarbeiten. Termine werden jeweils individuell abgesprochen; und wie bei den anderen Beratungsformaten auch, gilt die dafür beanspruchte Zeit selbstverständlich als Arbeitszeit.
Zum Abschluss deines Freiwilligendienstes erhältst du ein Zertifikat, das in einem gemeinsamen Prozess von dir, deiner Einsatzstelle und uns als Träger erstellt wird. Deine Aufgaben und Projektarbeit sind hier ebenso abgebildet wie deine Entwicklung im Jahresverlauf und die Bildungstage, an denen du teilgenommen hast.
Im Freiwilligen Jahr Beteiligung hast du weiterhin die Möglichkeit, dich mit anderen Freiwilligen bei einem Treffen über eventuelle Probleme, Projektideen, vergangene oder anstehende Arbeitsherausforderungen, die du an Deiner Einsatzstelle hast, auszutauschen und gemeinsam mögliche Lösungswege oder ‑szenarien zu entwickeln. Dies passiert mit der Methode der kollegialen Beratung, die dir und deiner Gruppe von eurer*eurem Ansprechpartner*in erklärt wird. Ihr als Expert*innen eures eigenen Arbeitsalltages könnt euch oft am besten beraten.
Beim Einsatzstellenbesuch besucht dich deine Ansprechperson aus dem pädagogischen Team vor Ort in deiner Einsatzstelle, um auch deine Arbeitsumgebung kennenzulernen und ggf. unterstützen zu können. Neben einer Einzelberatung mit dir als Freiwilliger*m ist auch ein Gespräch mit deiner Ansprechperson aus der Einsatzstelle und eines mit dir und deiner Ansprechperson gemeinsam obligatorisch. Einsatzstellenbesuche finden einmal im Jahr, bei Bedarf auch häufiger statt.
Wir sind in der Regel von Montag bis Donnerstag von 11 bis 17 Uhr telefonisch erreichbar. Aufgrund von Veranstaltungen, Urlaub und ungeplanten Ereignissen kann es aber auch sein, dass wir auch in dieser Zeit mal nicht verfügbar sind. Hinterlasst uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder schreibt uns eine kurze Mail. Wir melden uns schnellstmöglich bei euch. Bitte beachtet, dass die Erstellung von Bescheinigungen auf Grund verschiedenster Umstände bis zu 14 Tage Zeit in Anspruch nehmen kann.
Ab dem 15. Januar ist es möglich, dein Interesse für einen Freiwilligenplatz, der dann im September startet, anzumelden. Vorher kannst du dich hier gerne bei uns vormerken lassen. Wir informieren dich dann, sobald eine Anmeldung möglich ist. Die Plätze im Programm werden in mehreren Runden besetzt. Die erste Anmeldefrist ist der 15. März, alle weiteren Anmeldefristen in der Regel um den Monatswechsel der Folgemonate. In der ersten Runde sind natürlich noch die meisten Plätze frei. Es kann aber auch vorkommen, dass neue Plätze erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Daher wirf gerne einen Blick auf die Übersicht unserer freien Einsatzstellen. Solange Plätze frei sind, ist es möglich, sein Interesse anzumelden. Weitere Informationen zum Vermittlungsverfahren findest du unter Freiwillige*r werden -> Vermittlungsverfahren.
Während deines Freiwilligendienstes arbeitst du regelmäßig oder punktuell mit Kindern und Jugendlichen. Daher benötigen wir zum Beginn deines Freiwilligendienstes ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zu Beginn des Freiwilligendienstes nicht älter als zwei Monate). Das kannst du bei deinem Bürgeramt oder Rathaus beantragen. Hierfür benötigst du von uns eine Bescheinigung, die wir dir zukommen lassen. Mit ihr erhältst du das Führungszeugnis auch kostenfrei. Achte bei der Beantragung darauf, dass es sich um ein erweitertes Führungszeugnis handelt.
Da die Ausstellung des Führungszeugnisses nach der Beantragung bis zu zwei Wochen dauern kann, kümmere dich bitte rechtzeitig darum.
Du erhältst ein Taschengeld in Höhe von 435 bzw. 510 Euro pro Monat. Die Auszahlung erfolgt zum Ende des Monats. Du bekommst ein Taschengeld und keinen Lohn, weil ein Freiwilligendienst kein Arbeitsverhältnis ist.
Das Taschengeld ist steuerfrei gemäß Einkommenssteuergesetz Paragraf § 3 Nr. 5. Buchstabe f in Verbindung mit Paragraf § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d.
Du musst während deines Freiwilligendienstes in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Eine private Krankenversicherung ist während des Freiwilligendienstes nicht möglich. Außerdem müssen sich Freiwillige selbst versichern: Sie dürfen nicht in einer Familienversicherung über die Eltern oder den*die Ehepartner*in versichert sein. Das heißt in der Fachsprache: Während des Freiwilligendienstes sind Freiwillige als eigenständige Mitglieder pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Kosten bezahlt die Einsatzstelle.
Nach dem Ende des Freiwilligendienstes kannst du wieder in die Familienversicherung zurück. Und du kannst auch in die private Krankenversicherung zurück. Das musst du aber vor dem Freiwilligendienst mit der Versicherung besprechen.
Wenn ein Freiwilligendienst länger als 6 Monate dauert, kannst du nach deinem 25. Geburtstag länger in der Familienversicherung bleiben — und zwar genau so viele Monate, wie der Freiwilligendienst gedauert hat. Bei 12 Monaten Freiwilligendienst ist das dann ein Jahr länger als bei Menschen, die keinen Freiwilligendienst gemacht haben. Das ist auch für beihilfefähige Kinder von Beamt*innen so. Nachzulesen ist dies in der Bundesbeihilfeverordnung § 4 Abs. 2.
Freiwillige können während ihres Freiwilligendienstes zusätzliche Unterstützung in Form von Wohngeld oder ALG II beantragen.
Wohngeld
Wohngeld ist ein Mietkostenzuschuss. Freiwillige können Wohngeld nur für den Hauptwohnsitz bekommen und wenn sie dort allein oder in einer WG wohnen — nicht aber, wenn sie bei den Eltern wohnen. Alle Freiwilligen können Wohngeld bei der Wohngeldbehörde in ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Die Behörde entscheidet, ob sie Wohngeld bezahlt. Ein Rechtsanspruch auf Wohngeld besteht nicht. In dieser Broschüre des Bundesministerium des Inneren, Bau und Heimat sind wichtige Hinweis zum Nachlesen.
ALG II (Arbeitslosengeld II)
Arbeitslosengeld II ist eine existenzsichernde Leistung und wird umgangssprachlich oft Hartz IV genannt. Neben Kosten für Unterkunft wird auch der sogenannte Regelbedarf gezahlt. Dies soll die regelmäßigen Ausgaben decken. Das Taschengeld wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Vom Taschengeld sind 250 Euro „nicht zu berücksichtigende Einnahmen“. Das bedeutet, dass die Freiwilligen 250 Euro behalten dürfen. Freiwillige müssen während des Bezugs von ALG II keine Arbeit aufnehmen.
Der Bezug von Wohngeld und ALG II schließen sich gegenseitig aus. Du kannst also nur immer eine der Leistungen erhalten.
Wir versuchen vor Start des Freiwilligendienstes einen Infotermin zu den Themen zu organisieren.
Die steuerliche Identifikationsnummer ist eine elfstellige Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürger*innen für Steuerzwecke. Sie wird automatisch jeder in Deutschland gemeldeten Person zugeteilt. Sie ist dauerhaft gültig und verändert sich auch nicht durch Umzug, Namensänderung, Hochzeit o.ä.
Die Steuer-ID ist in der Regel auf Einkommensteuerbescheiden oder Lohnsteuerbescheinigungen zu finden. Solltest du die Steuer-ID nicht finden können, kannst du diese beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern.
Signal ist ein Messengerdienst, über den ihr mit uns kommunizieren könnt.
Signal ist ein Messengerdienst von Open Whisper Systems mit Sitz in den USA. Signal speichert die Telefonnummern, mit der sich der*die Nutzer*in registriert, sowie von Signal zur Identifizierung generierte Schlüssel und Authentifizierungstokens. Es findet eine Datenübermittlung in Drittländer statt.
Signal bietet eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung an. Signal hat keinen Zugriff auf Inhalte von Nachrichten und Telefonaten, bei Gruppen auch nicht auf Gruppenmitglieder, Gruppennamen und Gruppensymbole.
Signal ist für seine Datensparsakmeit bekannt und stellt seinen Quellcode als open source zur Verfügung. Mehr Informationen zu Signal und deren Datenschutzbestimmungen: www.signal.org
Auch während deines FSJ/BFD hast du weiterhin Anspruch auf Kindergeld, wenn du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Der Freiwilligendienst zählt wie eine Schul- oder Berufsausbildung. Die Familienkasse wird einen Nachweis über dein FSJ oder deinen BFD sehen wollen. Diesen bekommst du von uns.
Vor, während und auch nach des Freiwilligendienstes fallen eine Menge Daten an. Diese Daten wollen wir schützen. Wir haben uns daher aus Datenschützgründen gegen eine Verwendung des Messengerdiensts WhatsApp entschieden.
Die Sozialversicherungsnummer ist ein aus Buchstaben und Ziffern bestehendes Personenkennzeichen zur Identifikation im Sozialversicherungswesen. Du findest sie auf deinem Sozialversicherungsausweis, einer Bestätigung der Rentenkasse oder der Mitgliedsbestätigung deiner Krankenkasse. Ob es sich um deine Sozialversicherungsnummer handelt, kannst du ganz einfach herausfinden. Denn nach einer zweistelligen Prüfziffer folgt ab der dritten Ziffer dein Geburtsdatum im Format ddmmyy. Solltest du sie nicht finden, kannst du deine Krankenkasse oder auch die Deutsche Rentenversicherung (Telefonnummer: 0800 1000 4800) kontaktieren.
Achtung: Bei der Sozialversicherungsnummer handelt es sich nicht um die Versicherungsnummer, die auf deiner Krankenversicherungskarte steht. Solltest du bisher noch nicht gearbeitet haben, hast du vielleicht noch keine Sozialversicherungsnummer. Dann kannst du sie bei deiner Krankenkasse beantragen. Da dies etwas dauern kann, kümmere dich bitte frühzeitig darum.
Uns interessiert vor allem deine Motivation. Deshalb gibt es im Formular auch ein Feld mit entsprechenden Fragen (bis 1.000 Zeichen). Tipps dazu, wie du diese Fragen beantworten kannst, haben wir ein Stück weiter unten zusammengefasst. Natürlich benötigen wir auch einige Stammdaten von dir. Deine Schulnoten interessieren uns nicht, weshalb du keine Zeugnisse mitschicken musst!
Du hast während deines Freiwilligendienstes weiterhin Anspruch auf Voll- und Halbwaisenrente. Bei deinem BFD/FSJ handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, weshalb die Sozialversicherungsbefreiung nach Alter außer Kraft tritt. Konkret bedeutet das, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Die werden in der Praxis meist direkt von der Rentenversicherung einbehalten. Somit wird der Betrag der Voll- bzw. Halbwaisenrente geringer ausfallen. Für Fragen wende dich bitte an den Rentenversicherungsträger.
Die Kommunikation via Signal ist verschlüsselt. Darüber hinaus sind wir gerade dabei, eine verschlüsselte Kommunikation via Mail (PGP Schlüssel) einzurichten.
Die Beantwortung der Fragen im Formular für die Interessensanmeldung sind für die Einsatzstellen wichtige Orientierungshilfen. Damit lernen sie dich kennen. Unserer Erfahrung nach hilft es, sich an folgenden Aspekten zu orientieren:
- Was motiviert dich, einen Freiwilligendienst mit den Schwerpunkten Bildung, Demokratie und Partizipation zu machen?
- In welchen Kontexten hast du dich bereits engagiert oder was hast du bereits auf die Beine gestellt? (Schüler*innenvertretung, Projekte innerhalb der Schule, kirchliches Engagement, Aktivitäten in Jugendorganisationen & ‑verbänden…)
- Was möchtest du in deinem Freiwilligendienst lernen?
- Wieso interessierst du dich konkret für diese Einsatzstelle?
Schreib den Text am besten außerhalb des Formulars vor und lies noch einmal mit etwas Abstand darüber. Toll ist auch, wenn noch mal eine andere Person über deinen Text drüber lesen kann. Tippfehler lassen sich so meist vermeiden.
Wenn du zu Beginn deines Freiwilligendienstes unter 18 Jahre alt bist, darfst du gemäß § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz nur dann deinen Freiwilligendienst antreten, wenn du innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt oder einer Ärztin untersucht worden bist. Es wird dabei geprüft, ob du gesund genug bist für die Tätigkeiten im Freiwilligendienst. Für die Kostenübernahme dieser Untersuchung, die auch Erstuntersuchung genannt wird, benötigst du einen Untersuchungsberechtigungsschein. Diesen erhältst du von der jeweils zuständigen Stelle in deinem Bundesland. Wenn du diese Stelle – in Berlin ist es Kinder-und Jugendgesundheitsdienst, der jeweils bei den Gesundheitsämtern im Bezirk angesiedelt ist, vgl. https://service.berlin.de/dienstleistung/324255/ – nicht weißt, dann frage am besten deinen Hausarzt oder deine Hausärztin danach. Neben dem Untersuchungsberechtigungsschein benötigst du noch einen Erhebungsbogen. Der Erhebungsbogen muss von der/den sorgeberechtigten Person/en ausgefüllt und von dieser/diesen und dem*der Jugendlichen unterschrieben werden. Erhebungsbogen und Untersuchungsberechtigungsschein legst du dann dem*der Arzt*Ärztin bei der Untersuchung vor.
Nach der Erstuntersuchung erhältst du eine Bescheinigung. Diese muss dann an uns als Träger gegeben werden.
Gib den Einsatzstellen eine Woche Zeit, nachdem du von uns die Info erhalten hast, dass wir ihnen deine Interessensanmeldung weitergeleitet haben. Hab dein Mailpostfach im Auge und geh bei dir unbekannten Nummern an dein Telefon. Oftmals werden die Termine für Kennenlerngespräche telefonisch vereinbart. Wenn du nach einer Woche nichts von den Einsatzstellen gehört hast, kontaktiere bitte uns.
Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz im Kraft getreten. Gemäß diesem müssen Personen, die in Einrichtungen tätig sind „in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden“, ihre Immunität gegen Masern nachweisen. (§33 Impfschutzgesetz). Wenn du deinen Freiwilligendienst an einer Schule antrittst, ist ein solcher Nachweis auf jeden Fall nötig. Falls du in einer gemeinnützigen Organisation oder politischen Einrichtung tätig bist, besprich dies bitte mit deiner Einsatzstelle. Der Nachweis muss vor Dienstbeginn erbracht werden und erfolgt über das Vorzeigen des Impfausweises oder über eine ärztliche Bescheinigung der Immunität, die anhand eines Bluttests festgestellt werden kann.
Ja, aber ein Freiwilligendienst in Vollzeit kann ganz schön anstrengend sein. Daher schau, was für dich gut machbar ist. Punktuell bei einer Inventur oder bei einem Festival etwas dazuzuverdienen, funktioniert wahrscheinlich besser als ein regelmäßiger Nebenjob. Bevor du einen Nebenjob annimmst, brauchst du in jedem Falle die Zustimmung der Einsatzstelle und von uns als Träger.
Übrigens: Für den unwahrscheinlichen Fall, dass du einer sozialversicherungspflichtigen Nebentätigkeit nachgehen möchtest, würde dieser Steuerklasse 6 zugeordnet. Hier müssen mehr Steuern abgeführt werden als in Steuerklasse 1, aber eine andere Zuordnung ist nicht möglich. Bei einem 538-Euro-Job (Minijob) handelt es sich aber ohnehin nicht um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
In der Regel werden die Fahrtkosten für Kennenlerngespräche nicht erstattet. Nur einzelne Einsatzstellen haben die Möglichkeit, die Fahrtkosten (teilweise) zu erstatten. Wenn du eine lange Anreise hast, versuche, die Termine in den Einsatzstellen gut zu koordinieren. Unsere Einsatzstellen versuchen, sich zeitlich daran zu orientieren, soweit es möglich ist. Ansonsten ist auch ein Videogespräch eine Möglichkeit, sich kennenzulernen. Geh mit den dir vorgeschlagenen Einsatzstellen dazu gerne ins Gespräch.
Ein Ticket für den Öffentlichen Nahverkehr ist nicht automatisch inklusive. Du hast während deines Freiwilligendienstes allerdings Anspruch auf das vergünstigte Ticket VBB-Abo Azubi und kannst damit für etwas meh als 1 Euro am Tag durch ganz Berlin und Brandenburg fahren. Infos zum VBB Abo-Azubi Ticket findest du hier: https://www.vbb.de/fahrpreise/vbbaboazubi
Ja, häufig werden dir als Freiwilliger*m Ermäßigungen gewährt — beispielsweise im Theater, Schwimmbad, Museum, Kino, manchmal auch in Cafés und weiteren Geschäften. Hier findest du eine Übersicht, welche Orte Rabatte gewähren: https://www.freiwillig-ja.de/benefits
Innerhalb der ersten Wochen deines Freiwilligendienstes erhältst du deinen Freiwilligendienstausweis, mit dem du dein Engagement nachweisen kannst. Bis dir der Ausweis vorliegt, kannst du hierfür auch eine Bescheinigung über die Ableistung deines Freiwilligendienstes verwenden, die du von uns bekommst.
Wenn du bereits einen Freiwilligendienst gemacht hast und dieser länger als 3 Monate gedauert hat, kannst du im Freiwilligen Jahr Beteiligung keinen weiteren Freiwilligendienst machen. Dabei ist es unerheblich, ob es ein FSJ oder ein BFD war. Sollte der zurückliegende Dienst maximal 3 Monate gedauert haben, kontaktiere uns bitte, um die Details abzusprechen. Hierbei müssen einige Dinge beachtet werden.
Wir richten uns mit dem Freiwilligen Jahr Beteiligung ausschließlich an Menschen unter 27. Ein BFD ist aber grundsätzlich auch für lebensältere Personen möglich. Unsere Partner*innen — die LKJ Brandenburg und der Kulturring Berlin — bieten entsprechende Plätze an.
Das Freiwillige Jahr Beteiligung
von 8
ehemaligen Freiwilligen entwickelt
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Freiwilligendienstanbieter in Berlin
426
Freiwillige seit Gründung
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